Verhalten im Winter
Eiszapfen
Eiszapfen, die von Gebäuden auf Gehsteige zu stürzen drohen, stellen zwar eine Gefahr dar, machen aber nicht immer den Einsatz der Feuerwehr erforderlich. Hauswarte und auch Mieter können von einem Balkon, einem Wohnungsfenster oder einer Dachluke aus zum Beispiel mit einem Besenstiel erreichbare Eiszapfen abstoßen. Es darf aber nicht vergessen werden, währenddessen den Gehweg von einer anderen Person absperren zu lassen. Die Eiszapfen sollten abgestoßen werden, bevor sie eine gefährliche Größe erreicht haben.

Schneewehen auf Dächern
Auch Schneewehen, die von Dächern auf stark benutzte Fußgängerbereiche zu stürzen drohen, erfordern nicht immer den Einsatz der Feuerwehr. Hauswarte und Mieter sollten bei der Beseitigung der Schneewehen genauso vorgehen wie beim Abstoßen der Eiszapfen. Erst wenn mit Eigenmitteln nichts erreicht werden kann, sollte die Feuerwehr gerufen werden.
Gullis
Bei einsetzendem Tauwetter kann das Schmelzwasser von Höfen, Parkplätzen usw. oft nicht abfließen, weil die Gullis eingefroren sind. Die Folge davon ist, dass das Schmelzwasser in nahegelegene Kellerräume läuft und dort Schäden verursacht. Um das zu vermeiden, sollten auch die Gullis auf Höfen, Parkplätzen o.ä. rechtzeitig freigelegt und aufgetaut werden.
Freihalten von Hydranten von Eis und Schnee
Hydranten liegen meist auf Gehwegen in Fahrbahnnähe und werden beim Schneeräumen nicht nur übersehen, sondern oft noch bis zu 1 m hoch mit Eis und Schnee zugedeckt. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet der tauende und wieder gefrierende Schnee einen dicken Eispanzer und macht der Feuerwehr die Löschwasserentnahme fast unmöglich. Eine hierdurch verzögerte Brandbekämpfung kann u.U. Menschenleben kosten und hohe Sachschäden verursachen.
Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Hausmeister möchten wir daher daran erinnern, unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freizuhalten. Dies ist übrigens im Straßenreinigungsgesetz auch so vorgeschrieben. Eventuell kann der Geschädigte Schadenersatz gegenüber dem zur Räumung Verpflichteten geltend machen.
Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem „H“ für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.

